505 GAMES: Fehlende Urheberregelungen und erschwerte Kommunikation
In diesem Beitrag befassen wir uns mit dem Entwickler 505 Games, ihren Nutzungsbedingungen und den Vorgaben zum Urheberschutz sowie Markenschutz.
TAKE 2 INTERACTIVE: Ein urheberrechtliches Schwergewicht ohne Spielraum für Fans/Clubs
In diesem Beitrag befassen wir uns mit dem Publisher Take-Two Interactive Software, ihren Nutzungsbedingungen und den Vorgaben zum Urheberschutz sowie Markenschutz.