ARCHETYPE ENTERTAINMENT: Ein junges Studio mit klaren markenrechtlichen Ansagen und großzügiger Offenheit für Fans und „ihre“ Inhalte
In diesem Beitrag befassen wir uns mit dem Entwickler Archetype Entertainment, ihren Nutzungsbedingungen und den Vorgaben zum Urheberschutz sowie Markenschutz.
BLOOBER TEAM: Polnisches Erfolgsstudio mit Horrortradition und eindeutigen Urheberbestimmungen
In diesem Beitrag befassen wir uns mit dem Entwickler Bloober Team, ihren Nutzungsbedingungen und den Vorgaben zum Urheberschutz sowie Markenschutz.
FICTIONS: Feines Indie-Studio mit Potenzial
In diesem Beitrag befassen wir uns mit dem Entwickler Fictions, ihren Nutzungsbedingungen und den Vorgaben zum Urheberschutz sowie Markenschutz.
BEHAVIOUR INTERACTIVE: Vorbildliche Nutzungsbedingungen klar formuliert
In diesem Beitrag befassen wir uns mit dem Entwickler Behaviour Interactive, ihren Nutzungsbedingungen und den Vorgaben zum Urheberschutz sowie Markenschutz.
BANDAI NAMCO ENTERTAINMENT: Ein weiteres Schwergewicht mit Null-Open Share-Toleranz
In diesem Beitrag befassen wir uns mit dem Entwickler Bandai Namco Entertainment, ihren Nutzungsbedingungen und den Vorgaben zum Urheberschutz sowie Markenschutz.
DIGITAL BROS: Terms of Service besser als ein Easter Egg versteckt
In diesem Beitrag befassen wir uns mit dem Publisher Digital Bros, ihren Nutzungsbedingungen und den Vorgaben zum Urheberschutz sowie Markenschutz.
TAKE 2 INTERACTIVE: Ein urheberrechtliches Schwergewicht ohne Spielraum für Fans/Clubs
In diesem Beitrag befassen wir uns mit dem Publisher Take-Two Interactive Software, ihren Nutzungsbedingungen und den Vorgaben zum Urheberschutz sowie Markenschutz.