ARCHETYPE ENTERTAINMENT: Ein junges Studio mit klaren markenrechtlichen Ansagen und großzügiger Offenheit für Fans und „ihre“ Inhalte
In diesem Beitrag befassen wir uns mit dem Entwickler Archetype Entertainment, ihren Nutzungsbedingungen und den Vorgaben zum Urheberschutz sowie Markenschutz.
BLOOBER TEAM: Polnisches Erfolgsstudio mit Horrortradition und eindeutigen Urheberbestimmungen
In diesem Beitrag befassen wir uns mit dem Entwickler Bloober Team, ihren Nutzungsbedingungen und den Vorgaben zum Urheberschutz sowie Markenschutz.
FICTIONS: Feines Indie-Studio mit Potenzial
In diesem Beitrag befassen wir uns mit dem Entwickler Fictions, ihren Nutzungsbedingungen und den Vorgaben zum Urheberschutz sowie Markenschutz.
BEHAVIOUR INTERACTIVE: Vorbildliche Nutzungsbedingungen klar formuliert
In diesem Beitrag befassen wir uns mit dem Entwickler Behaviour Interactive, ihren Nutzungsbedingungen und den Vorgaben zum Urheberschutz sowie Markenschutz.
BANDAI NAMCO ENTERTAINMENT: Ein weiteres Schwergewicht mit Null-Open Share-Toleranz
In diesem Beitrag befassen wir uns mit dem Entwickler Bandai Namco Entertainment, ihren Nutzungsbedingungen und den Vorgaben zum Urheberschutz sowie Markenschutz.
REFLECTOR ENTERTAINMENT: Klare Vertragsklauseln oder „Leg dich nicht mit Reflector an!“
In diesem Beitrag befassen wir uns mit dem Entwickler Reflector Entertainment, ihren Nutzungsbedingungen und den Vorgaben zum Urheberschutz sowie Markenschutz.
TESSERA STUDIOS: Microsite mit Copyright als Ersatz für Urheberrechtsklauseln
In diesem Beitrag befassen wir uns mit dem Entwickler Tessera Studios, ihren Nutzungsbedingungen und den Vorgaben zum Urheberschutz sowie Markenschutz.