Rockstar,  T-2

ROCKSTAR GAMES: Inkommerzielle Verwendung von IP-Content doch kein Ding der Unmöglichkeit?

In diesem Beitrag befassen wir uns mit dem Produzenten Rockstar Games bzw. Take-Two Interactive Software, ihren Nutzungsbedingungen und den Vorgaben zum Urheberschutz sowie Markenschutz.

Firmendaten

Offizieller UnternehmensnameRockstar Games
RechtsformTochterunternehmen von Take-Two Interactive Software
GründungDezember 1998
FirmensitzNew York City, New York, USA
Firmenanschrift622 Broadway
New York, NY 10012
United States
Webseitehttps://www.rockstargames.com/
Mitarbeiteranzahlca. 2000
Filialen weltweitja
GrößenkategorieAAA-Studio
Media & Press Centernein
Bekannte SpielreihenGrand Theft Auto, Red Dead Redemption, Max Payne, Midight Club, L.A. Noire
Wikipediahttps://de.wikipedia.org/wiki/Rockstar_Games
Unternehmensprofil Rockstar Games

Rechtlicher Rahmen

Der rechtliche Rahmen von Rockstar Games umfasst die Datenschutzrichtlinie, Service- oder Nutzungsbedingungen, Cookie-Richtlinien
Terms of Service
Servicebedingungen
https://www.rockstargames.com/legal?country=de
Rockstar Games Richtlinen für das Veröffentlichen von urheberrechtlich geschützten Materialhttps://support.rockstargames.com/articles/7bNaeoMFTV0iUDGhStTXvz/richtlinien-f%C3%BCr-das-ver%C3%B6ffentlichen-von-urheberrechtlich-gesch%C3%BCtztem-material-von-rockstar-games
Liste wichtiger Vertragsbedingungen und Richtlinen

Da Rockstar Games eine 100%-ige Tochter von Take-Two Interactive ist, nutzt auch Rockstar Games die Service- und Nutzungsbedingungen auf ihrer Webseite, die nahezu identisch ist mit den Servicebedingungen von Take-Two Interactive. Sie verlinken jedoch nicht direkt auf die Webseite von Take-Two Interactive, sondern haben den Text auf ihrer eigenen Webseite integriert. Der Wortlaut ist aber nahezu identisch.

2.1. Wir behalten uns alle Rechte an unserer IP vor. Wir und unsere Lizenzgeber sind Eigentümer und behalten uns alle Rechte, Titel und Interessen an den Diensten, virtuellen Gütern und Ihrem Konto vor (mit Ausnahme aller materiellen Medien, auf denen die Dienste bereitgestellt werden), einschließlich: (1) Aller Informationen, Texte, Daten, Dateien, Codes, Skripte, Designs, Grafiken, Kunstwerke, Illustrationen, Fotografien, Geräusche, Musik, Titel, Themen, Objekte, Charaktere, Namen, Dialoge, Orte, Geschichten, Handlungen, Animationen, Konzepte, audiovisuellen Effekte, interaktiven Funktionen, Gameplay, Betriebsmethoden, der Zusammenstellung, Montage und Anordnung der Materialien der Dienste, virtuellen Güter oder Ihres Kontos sowie aller anderen urheberrechtsfähigen Materialien; (2) aller Marken, Logos, Handelsnamen, Handelsaufmachungen, Dienstleistungsmarken und Handelsidentitäten verschiedener Unternehmen, einschließlich unseres Unternehmens, und (3) anderen Formen des geistigen Eigentums (alle vorgenannten Elemente zusammenfassend als „Inhalt“ bezeichnet).

2.2. Persönliche, nicht-kommerzielle Nutzung. Vorbehaltlich der Bedingungen dieser Vereinbarung gewähren wir Ihnen eine begrenzte, nicht exklusive, nicht übertragbare, nicht unterlizenzierbare, widerrufliche Lizenz für den Zugriff auf und die Nutzung der Dienste, einschließlich virtueller Güter und Ihres Kontos, für Ihr persönliches, nicht kommerzielles Vergnügen. Die Dienste, virtuellen Güter oder Ihr Konto, einschließlich des Inhalts, aber mit Ausnahme aller materiellen Medien, auf denen die Dienste bereitgestellt werden, werden lizenziert und nicht verkauft. Diese Lizenz gilt nur für Sie persönlich und verleiht Ihnen keinerlei Eigentumsrechte an den Diensten, virtuellen Gütern oder Ihrem Konto (oder an deren Funktionen oder Inhalten).

2.3. Einschränkungen. Die in dieser Vereinbarung gewährte eingeschränkte Lizenz gibt Ihnen nicht das Recht, die Dienste (einschließlich des Inhalts), die virtuellen Güter oder Ihr Konto zu verkaufen, zu kopieren (mit Ausnahme von anwendbaren rechtlichen Bestimmungen wie z. B. einer Privatkopie eines Speichermediums), zu verleihen, zu vermieten, zu vertreiben, zu zerlegen, zu dekompilieren, zu entschlüsseln, zu hacken, den Quellcode abzuleiten, zurückzuentwickeln (es sei denn, dies ist nach den geltenden gesetzlichen Ausnahmen, die sich aus der EU-Richtlinie 2009/24 oder anderen anwendbaren Gesetzen ergeben, zulässig), zu modifizieren, abgeleitete Werke zu erstellen, zu kommerzialisieren oder anderweitig zu verwerten, es sei denn, dies unterliegt gesonderten, ausdrücklichen schriftlichen Bedingungen, die von Rockstar bereitgestellt werden und ein solches Verhalten erlauben. Ohne das Vorstehende einzuschränken, berechtigt die in dieser Vereinbarung gewährte eingeschränkte Lizenz in keiner Weise zur Nutzung der Dienste (einschließlich des Inhalts), virtueller Güter oder Ihres Kontos, um generative KI-Tools zu entwickeln, zu trainieren, zu verbessern oder Quellmaterial dafür bereitzustellen oder zu fördern; solche Nutzungen sind hiermit ausdrücklich untersagt. Mit „generativen KI-Tools“ sind alle Tools oder Computerprogramme gemeint, die Algorithmen oder Technologien verwenden, die allgemein als künstliche Intelligenz oder maschinelles Lernen bekannt sind, um Inhalte zu erstellen oder zu generieren, wie z. B. Softwarecode, geschriebenen Text, unbewegliche oder bewegte Bilder, musikalische Werke, Emulationen menschlicher Stimmen, Audiomaterial oder andere kreative Werke auf der Grundlage von Text, Bildern, Tonsignalen oder anderen Eingaben. 

Genauso wie wir uns als Club an die Bestimmungen von 2K Games halten müssen, gilt auch für Rockstar Games diese vertragliche Bestimmung.

Bei weiteren Recherchen auf den Rockstar Games Seiten, bin ich jedoch zu einer Webseite gelangt, die ergänzend etwas ausführlicher auf das Thema eingeht der inkommerziellen Nutzung von Take-Two Interactive Inhalten durch Fanseiten oder nicht gewerblich ausgerichtete Publikationen. Diese nennt sich Richtlinen für das Veröffentlichen von urheberrechtlich geschützten Material von Rockstar Games und wurde am 10. Januar 2025 letztmals aktualisiert.

Frage: Darf ich aufgezeichnete Spielszenen auf YouTube oder anderen Webseiten veröffentlichen? Darf ich urheberrechtlich geschütztes Material auf Fansites verwenden, wenn dies zu nicht-kommerziellen Zwecken geschieht und keine Spoiler enthält? 

Antwort: Generell hat Take-Two Interactive keine Einwände dagegen, dass unsere Fans urheberrechtlich geschützte Materialien zu nicht-kommerziellen Zwecken verwenden, sofern dadurch anderen nicht absichtlich die Handlung oder Teile der Handlung verraten werden („Spoiler“). 

„Nicht-kommerziell“ bedeutet, dass durch das Veröffentlichen der Inhalte kein Geld verdient werden darf und sie nicht zum Bewerben von Produkten oder Leistungen verwendet werden dürfen. Take-Two Interactive behält sich das Recht vor, urheberrechtlich geschützte Materialien jederzeit entfernen bzw. löschen zu lassen. 

Im Grunde trifft dieser Sachverhalt genau auf unseren Fan-Club zu. Wir sind kein kommerziell auftretender Verein. Auf diesen Seiten werden Inhalte zu Spielen lediglich zu Anschauungszwecken veröffentlicht und als kleines „Gaming-Wiki“ gepublished. Es unterscheidet sich im Gegensatz zu Wikipedia dahingehend, dass mehr Videos und Bilder gezeigt werden. Leider relativiert Rockstar mit folgender Passage wieder den obigen Sachverhalt.

Hierbei handelt es sich nicht um eine erschöpfende Aussage über die Position von Take-Two. Zudem behalten wir uns das Recht vor, von Fall zu Fall zu entscheiden und Inhalte entfernen zu lassen, die wir als unangemessen empfinden. Wir behalten uns außerdem das Recht vor, unsere Richtlinien von Zeit zu Zeit zu ändern. 

Solltest du irgendwelche Fragen zu dieser Richtlinie haben, zögere bitte nicht, dich damit per E-Mail an uns zu wenden, unter copyright@take2games.com.

Genau das haben wir auch getan und erhielten den Auto-Responder mit folgendem Inhalt:

Anfragen zur Nutzung oder Lizenzierung von Take-Two IP

Wenn Sie eine Genehmigung zur Nutzung oder Lizenzierung von Take-Two IP beantragen, gestatten wir Dritten ohne unsere ausdrückliche vorherige schriftliche Genehmigung keine kommerzielle Nutzung oder Monetarisierung unserer Marken, Markenzeichen oder urheberrechtlich geschützten Spiele, Charaktere, Handlungen, Handlungsstränge usw.

Wir bemühen uns zwar, auf ernsthafte Lizenzierungs- oder Partnerschaftsvorschläge zu reagieren, unsere fehlende Antwort stellt jedoch keine Genehmigung zur Nutzung von Take-Two IP dar. Alle Anfragen gelten als abgelehnt, sofern Sie nicht unsere ausdrückliche schriftliche Genehmigung erhalten.

Senden Sie bitte keine weiteren unaufgeforderten Einsendungen an diesen Posteingang oder an Take-Two im Allgemeinen. Alle unaufgeforderten Einsendungen werden gelöscht, ohne dass Take-Two ihren Inhalt gründlich überprüft.

Rockstar sagt also, dass Take-Two Interactive grundsätzlich keine Probleme hätte mit Fansites und -clubs. Aber in der Mail wird in keinem kurzen Satz darauf eingegangen. Man solle auch keine Anfragen diesbezüglich richten, diese würden gelöscht werden.

Wir haben uns also von unserer Seite aus korrekt und fair verhalten. Dass wir keine persönlichere oder individuellere Antwort erhalten, die sich mit unsrerer Anfrage beschäftigt, ist etwas verwirrend. Es schmälert zwar nicht unsere Leidenschaft für Grand Theft Auto & Co.. Es bringt uns aber hier im Club derzeit nicht weiter bezüglich dieser enorm wegweisenden IPs und Spiele.

Deshalb setzen wir auch Rockstar Games Inhalte vorsichtshalber auf den Status Zensiert bis nicht vielleicht eine Reaktion erfolgt oder sich eine andere Möglichkeit ergibt hier Gehör zu finden.

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