2K Games,  Hangar 13

HANGAR 13 & 2K GAMES: Tochter hört auf Mutter (und Oma)

In diesem Beitrag befassen wir uns mit dem Produzenten Hangar13 bzw. 2K Games (bzw. Take-Two Interactive Software), ihren Nutzungsbedingungen und den Vorgaben zum Urheberschutz sowie Markenschutz.

Firmendaten

Offizieller UnternehmensnameHangar 13
RechtsformTochterunternehmen von 2K Games
Gründung4. Dezember 2014
FirmensitzNovato, Kalifornien, USA
Firmenanschrift10 Hamilton Landing
Novato, Ca 94949
United States
Webseitehttps://hangar13games.com/
Mitarbeiteranzahlca. 150
Filialen weltweitnein
GrößenkategorieAA-Studio
Media & Press Centernein
Bekannte SpielreihenMafia III, Mafia: Definitive Edition, Mafia: The Old Country
Wikipediahttps://de.wikipedia.org/wiki/Hangar_13
Unternehmensprofil Hangar13

Rechtlicher Rahmen

Der rechtliche Rahmen von Hangar 13 umfasst die Datenschutzrichtlinie, Service- oder Nutzungsbedingungen, Cookie-Richtlinien
Terms of Service
Servicebedingungen
https://www.take2games.com/legal/de/
Liste wichtiger Vertragsbedingungen

Da Hangar13 eine 100% Tochter von 2K Games ist und 2K Games zum Take-Two Interactive Konzern gehört, ergibt sich logischerweise eine identische Urheberrechtsschutz-Vereinbarung wie bei 2K Games. Wir wiederholen hier rein vollständigkeitshalber nochmal deren vertraglichen Vorgaben.

2.1. Wir behalten uns alle Rechte an unserem geistigen Eigentum vor. Wir und unsere Lizenzgeber besitzen und behalten alle Rechte, Titel, und Ansprüche an den Diensten, virtuelle Artikel und Ihrem Konto (mit Ausnahme von materiellen Medien, auf denen die Dienste bereitgestellt werden können), einschließlich aller: (1) Informationen, Texte, Daten, Dateien, Codes, Skripte, Designs, Grafiken, Kunstwerke, Abbildungen, Fotos, Geräusche, Musik, Titel, Themen, Objekte, Zeichen, Namen, Dialoge, Standorte, Geschichten, Plots, Animationen, Konzepte, audiovisuellen Effekte, interaktiver Funktionen, Gameplays, Betriebsmethoden, die Zusammenstellung, Montage und Anordnung der Materialien der Dienste, virtuellen Elemente oder Ihres Kontos, und sämtliches anderes urheberrechtlich geschütztes Material; (2) Marken, Logos, Handelsnamen, Handelsaufmachungen, Dienstleistungsmarken, und Handelsidentitäten verschiedener Parteien, einschließlich der unseren; und (3) anderen Formen des geistigen Eigentums (alle Vorstehenden, zusammen „Inhalte“).

2.3. Einschränkungen. Die in dieser Vereinbarung gewährte beschränkte Lizenz gewährt Ihnen kein Recht oder die Erlaubnis, die Dienste (einschließlich der Inhalte), virtuelle Artikel oder Ihr Konto zu verkaufen, zu duplizieren (außer unter geltenden gesetzlichen Ausnahmen, wie z. B. die Ausnahme der „privaten Kopie“ nach geltendem Recht), beleihen, leasen, verteilen, zerlegen, dekompilieren, entschlüsseln, hacken, Quellcode von ihnen abzuleiten, sie zurückzuentwickeln (außer wenn dies nach geltenden gesetzlichen Ausnahmen zulässig ist, die sich aus der EU-Richtlinie 2009/24 oder anderen geltenden Gesetzen ergeben), zu ändern, abgeleitete Werke von ihnen zu erstellen, zu vermarkten oder anderweitig zu verwerten, es sei denn, es liegen separate, ausdrückliche schriftliche Bedingungen von Take-Two vor, die ein solches Verhalten erlauben. Ohne Einschränkung des Vorstehenden autorisiert nichts in der in dieser Vereinbarung gewährten beschränkten Lizenz die Nutzung der Dienste (einschließlich der Inhalte), virtuellen Artikel oder Ihres Kontos in irgendeiner Weise, um generative KI-Tools zu entwickeln, zu schulen, zu verbessern, zu vertreiben oder Quellmaterial für diese bereitzustellen; und solche Nutzungen sind hiermit ausdrücklich verboten.

Abschliessend müssen wir auch im Falle von Hangar13 einfach akzeptieren, dass Take-Two Interactive eine extrem strenge und restriktive Urheberrechts-Politik betreibt. Damit wir das für die zukünftige Entwicklung und das Betreiben dieses virtuellen öffentlichen Gaming-Clubs strikt befolgen, erhält auch Hangar13 den Status:

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