BLOOBER TEAM: Polnisches Erfolgsstudio mit Horrortradition und eindeutigen Urheberbestimmungen
In diesem Beitrag befassen wir uns mit dem Entwickler Bloober Team, ihren Nutzungsbedingungen und den Vorgaben zum Urheberschutz sowie Markenschutz.
Firmendaten
| Offizieller Unternehmensname | Bloober Team |
| Rechtsform | Einzelunternehmen |
| Gründung | 2008 |
| Firmensitz | Krakau, Polen |
| Firmenanschrift | Aleja Pokoju 18b 31-564 Kraków Poland (PL) |
| Webseite | https://www.blooberteam.com/ |
| Mitarbeiteranzahl | 250 |
| Filialen weltweit | nein |
| Größenkategorie | AA-Studio |
| Media & Press Center | Ja |
| Bekannte Spielreihen | Cronos, Layers of Fear, Silent Hill 2 |
| Wikipedia | https://de.wikipedia.org/wiki/Bloober_Team |
Rechtlicher Rahmen
Der rechtliche Rahmen von Fictions umfasst die Geschäftsbedingungen, Datenschutzrichtlinie, Cookie-Richtlinien
| Terms of Service Servicebedingungen | https://www.blooberteam.com/terms-and-conditions |
| Datenschutzrichtlinie | https://www.blooberteam.com/privacy-policy |
VII. LIZENZ UND URHEBERRECHT
Die ausschließlichen Rechte an den auf der Website verwendeten Werken, insbesondere Urheberrechte, Markenrechte und Softwarerechte, liegen beim Dienstanbieter oder Unternehmen, mit denen dieser entsprechende Vereinbarungen getroffen hat. Der Nutzer ist berechtigt, die Werke weltweit unentgeltlich, jedoch ausschließlich für den persönlichen Gebrauch und nur zum Zweck der ordnungsgemäßen Nutzung der Website zu verwenden. Jede andere Nutzung der Werke bedarf der vorherigen, ausdrücklichen und schriftlichen Zustimmung des jeweiligen Rechteinhabers und ist andernfalls unwirksam.
Insbesondere hat der Nutzer keinen Anspruch auf:
a. die Werke weiterverkaufen und die Werke kommerziell nutzen;
b. die Werke zu übersetzen, anzupassen, das grafische Layout neu zu gestalten oder sonstige Änderungen daran vorzunehmen, es sei denn, dies ist nach geltendem Recht zulässig;
c. die Werke in irgendeiner Form herunterzuladen oder zu kopieren, um sie einem Dritten zugänglich zu machen; oder
d. jegliche Tools verwenden, um Daten über die Website, den Dienstanbieter oder andere Benutzer zu extrahieren.
Soweit die im Rahmen der Website verfügbaren Dienste von mit dem Dienstanbieter kooperierenden Dritten erbracht werden, finden sich die einschlägigen Bestimmungen zu den Rechten an geistigem Eigentum dieser Unternehmen, einschließlich etwaiger dem Nutzer erteilter Lizenzen, in den jeweiligen Nutzungsbedingungen dieser Unternehmen. Der Dienstanbieter ist nicht Vertragspartei einer solchen zwischen dem Nutzer und einem Dritten geschlossenen Vereinbarung und haftet nicht für deren Erfüllung durch die Vertragsparteien.
Bloober Team ist hinsichtlich seiner Urheberschaft kurz und bündig. Verwenden ihrer Inhalte ist verboten es sei denn es liegt eine ausdrückliche vorherige schriftliche Genehmigung vor, die das Kopieren und die Weiterveröffentlichung erlaubt. Etwas verwirrend ist hier die Bereitstellung von Press-Kit Material auf ihrer Seite für Dritte. Vermutlich gelten hier für akkreditierte Journalisten der Presse andere Regeln bezüglich der Verwendung der Inhalte als für ungewerbliche Content Creatoren oder es ist schon für diejenigen, die bereits eine Genehmigung erhalten haben.
Nichtsdestotrotz müssen wir uns an diese Vorgabe halten. Born4play Club wird die zuständige Stelle bei Bloober Team kontaktieren, obwohl dies bereits im Zuge unser großen Bekanntmachungsaktion schon geschehen ist und es keine Reaktion gab. Wir versuchen es nochmal, schrauben aber unsere Erwartung auf das Mindestmaß herunter.
Bis dahin erhält auch unser polnischer Nachbar Bloober Team ebenfalls den Status:

ØØØ Z E N S I E R T ØØØ
2K Games 505 Games A-H Archetype Arrowhead Bandai Namco Behaviour Bloober Team Club Pinnwand Digital Bros DigiVents ΔOX▢ Exodus Fictions Genre Hangar 13 Hasbro Hauptgenre Haveli Investments I – R Nintendo Platin Playstation Produzenten PS5 Reflector Remedy Retro Rockstar ROLLENSPIEL S – Z Starbreeze T-2 Tessera Visual Concepts Wizards of the Coast Xbox
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